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Medizinrecht
Das Medizinrecht ist untergeordnet zum Arzthaftungsrecht zu
zählen. Neben den Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und
Patient regelt das Medizinrecht vor allem auch die Stellung
von Ärzten untereinander und die Voraussetzungen, die für
die Ausübung des Arztberufs gegeben sein müssen. Darüber
hinaus beinhaltet das Medizinrecht auch Bestimmungen über
den Umgang mit ansteckenden Krankheiten, deren Diagnose von
Ärzten einer zentralen Stelle zu melden ist, um so dem
Ausbruch von Epidemien vorzubeugen.
Das Medizinrecht, das im Grunde genommen sämtliche Belange
von Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Arzneimitteln
regelt, wird seit einigen Jahren immer umfangreicher, so
dass es nicht nur für den juristischen Laien zunehmend
schwieriger wird, den Überblick zu behalten. Aus diesem
Grund gibt es seit dem Jahr 2004 Fachanwälte, die sich auf
das Medizinrecht spezialisieren können. Die korrekte
Berufsbezeichnung lautet in diesem Fall Fachanwalt für
Medizinrecht.
Neben vielen Paragraphen, die Auskunft darüber geben, was
Ärzten erlaubt ist, enthält das Medizinrecht auch einige
Verbote, die speziell für medizinische Berufe gelten. Zwar
ist Ärzten und Apothekern die Werbung für die eigenen
Dienste nicht mehr komplett verboten, jedoch gelten dabei
noch immer deutlich strengere Auflagen als in anderen
Branchen. So ist beispielsweise vergleichende oder
anpreisende Werbung in medizinischen Berufen nicht
gestattet. |
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