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Krankenversicherungsrecht |
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Krankenversicherungsrecht
Die Krankenversicherung ist in Deutschland Teil des
Sozialversicherungssystems und als solcher eine
Pflichtversicherung, über die jeder Bürger verfügen muss.
Das Wesen einer jeden Versicherung zeichnet sich dadurch
aus, dass viele Beitragszahler in einen Pool einbezahlen,
aus dem dann der entstandene Schaden einzelner
Versicherungsnehmer beglichen werden kann. Diesem Prinzip
folgt auch die Krankenversicherung, die die Kosten für
ärztliche Behandlungen, Kuraufenthalte oder sonstige
Rehabilitationsmaßnahmen übernimmt.
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung, die
verpflichtend ist, gibt es in Deutschland auch noch die
private Krankenversicherung, bei der es sich um eine
freiwillige Versicherung handelt. Zwischen gesetzlicher und
privater Krankenversicherung gibt es bei Leistungen und
Kosten teilweise erhebliche Unterschiede. Die Mitgliedschaft
in der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf
einkommens- bzw. berufsbezogenen Beitragssätzen, die zu
Leistungen aus einem standardisierten Katalog berechtigen.
Bei der privaten Krankenversicherung sind dagegen
risikoabhängige Prämien üblich, die sich nicht
notwendigerweise auf das Einkommen oder den Beruf des
Versicherungsnehmers beziehen müssen. Beiträge und
Leistungen können im Rahmen der privaten Krankenversicherung
also frei ausgehandelt werden.
Zu beachten ist, dass die Rückkehr von der privaten zur
gesetzlichen Krankenversicherung, wenn überhaupt, nur sehr
schwer möglich ist. Außerdem müssen privat versicherte
Patienten ihre Rechnungen zunächst aus eigener Tasche
bezahlen und erhalten die Kosten erst im Nachgang von ihrem
Versicherer erstattet. |
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