Kartellrecht
Das Kartellrecht ist ein untergeordnetes Rechtsgebiet des
Wirtschaftsrechts, kann daneben zumindest teilweise aber
auch dem Wettbewerbsrecht zugeordnet werden. Vorrangigste
Aufgabe des Kartellrechts ist es, Zusammenschlüsse von zwei
oder mehreren Unternehmen zu unterbinden, sofern sich
hieraus ein Monopol auf einen bestimmten Wirtschaftszweig
ergeben könnte. Daher muss jede Fusion zunächst vom
Kartellamt überprüft werden. Je nach Sachlage wird der
Fusion zugestimmt oder auch nicht.
Von einem Monopol ist dann die Rede, wenn ein Unternehmen
eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, etwa dadurch,
dass es alleiniger Anbieter eines Produkts oder einer
Dienstleistung ist. Das Kartellrecht schützt den Verbraucher
in diesen Fällen vor überhöhten Preisen oder anderen
Nachteilen, die sich aus einem Monopol ergeben können. In
Deutschland sind Monopole ausdrücklich dem Staat
vorbehalten, der diese Position jedoch ebenfalls nicht
missbrauchen darf. Bekannte Beispiele hierfür sind das
Glücksspielmonopol oder früher das Bahnmonopol.
Nicht zu den Aufgaben des Kartellrechts gehört dagegen die
Wahrung der Chancengleichheit für alle konkurrierenden
Unternehmen derselben Branche um jeden Preis. Die
Eingriffsmöglichkeiten des Kartellamts in den freien
Wettbewerb sind genau definiert und halten sich im
überschaubaren Rahmen. Standortvorteile oder ähnliche
Begünstigungen eines oder mehrere Unternehmen berühren das
Kartellrecht nicht.
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