Kapitalanlagerecht
Das Kapitalanlagerecht stellt ein Rechtsgebiet dar, das
vorrangig dem Verbraucherschutz dienen soll. Dabei geht es
in erster Linie um den Schutz von Kapitalanlegern vor
unseriösen oder undurchsichtigen Finanzgeschäften auf dem
allgemeinen Kapitalmarkt. Davon können einfache
Bankgeschäfte ebenso betroffen sein wie z.B. Versicherungen
oder der Aktienhandel. Trotz aller Schutzfunktionen, die im
Kapitalanlagerecht enthalten sind, kann es nicht als
Garantie für den erhofften Erfolg der betreffenden
Anlageform verstanden werden. Bei jeder Art von
Anlagegeschäften verbleibt ein mehr oder weniger großes
Restrisiko, das im Wesentlichen vom Anleger selbst zu tragen
ist.
Das Kapitalanlagerecht bedient sich verschiedener
Vorschriften, um seinem Schutzauftrag gegenüber dem
Verbraucher möglichst gut gerecht werden zu können. Hierzu
zählen beispielsweise die Beratungspflicht vor Abschluss
eines Finanzgeschäfts oder die Zulassungspflicht für
Kreditinstitute, Finanzberater oder sonstige auf dem
Finanzmarkt tätige Personen und Einrichtungen. Neben der
Genehmigung durch die BAFIN muss ein Kreditinstitut oder
Finanzberater eine Mitgliedschaft in einem
Einlagensicherungseinrichtung vorweisen, bevor die Tätigkeit
auf dem Finanzmarkt beginnen darf.
Dem Kapitalanlagerecht müssen sich aber auch börsennotierte
Unternehmen unterwerfen, für die spezielle Regelungen
gelten. Um für die nötige Transparenz zu sorgen und Anleger
vor sogenanntem Insiderhandel zu schützen, besteht für
börsennotierte Unternehmen eine unverzügliche Anzeige von
sämtlichen kursrelevanten Vorgängen innerhalb des
Unternehmens.
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