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Jagdrecht
Das Jagdrecht wird in Deutschland unter anderem im
Bundesjagdgesetz geregelt, das höhere Priorität genießt als
die Jagdgesetze und die damit in Verbindung stehenden
Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Von großer
Bedeutung ist im Zusammenhang mit dem Jagdrecht auch das
Waffenrecht. Zu unterscheiden ist dabei das allgemeine
Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht.
Das Jagdrecht liegt in Deutschland grundsätzlich beim
Eigentümer des Grundstücks, auf dem gejagt werden soll.
Voraussetzung dafür, dass die Jagd auch tatsächlich ausgeübt
werden darf, ist allerdings eine ausreichende Größe des
betreffenden Grundstücks. Da diese Mindestgröße nur in den
seltensten Fällen erreicht wird, ist die Bildung von
sogenannten Jagdgenossenschaften üblich, bei denen mehrere
Grundstücke zu einem Jagdbezirk zusammengelegt werden. Der
Grundstückseigentümer muss nicht notwendigerweise auch
Inhaber des Jagdausübungsrechts sein. Dieses kann gegen eine
angemessene Gebühr auch an die Jagdgenossenschaft verpachtet
werden.
Mit der Verpachtung des Jagdausübungsrechts gehen sämtliche
Rechte und Pflichten auf die Jagdgenossenschaft bzw. deren
Mitglieder (Jagdgenossen) über. Dazu gehört zwar vor allem
das Recht, die in dem Bezirk lebenden Wildtiere zu bejagen,
aber auch die Pflege des gesamten Bezirks. Je nach Größe des
Tierbestands können für einzelne Wildtiere Schonzeiten
gelten, in denen diese nicht bejagt werden dürfen, um die
Population dadurch wieder zu erhöhen.
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