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Internetrecht
Dem Internetrecht kommt mit der
fortschreitenden technischen und inhaltlichen Entwicklung
der weltweiten Datenautobahn eine immer größere Bedeutung
zu. Auch wenn das Internetrecht offiziell nicht als eigenes
Rechtsgebiet eingestuft wird, so nimmt es dennoch eine
besondere Position in der Justiz ein, da es sämtliche
Rechtsgebiete zusammenfasst, die sich auch nur ansatzweise
mit dem Internet beschäftigen. Hier sind insbesondere die
Rechtsgebiete Domainrecht, EDV-Recht und IT-Recht zu nennen.
Das Internetrecht wiederum lässt sich sowohl auf das
Telekommunikationsrecht als auch auf das Medienrecht
aufteilen. Während das Telekommunikationsrecht für die
technische Komponente des Internets anzuwenden ist, befasst
sich das Medienrecht mit der inhaltlichen Seite des
untergeordneten Internetrechts. Da das Internet heutzutage
auf fast jeden Bereich des alltäglichen Lebens direkten oder
indirekten Einfluss nimmt, lässt es sich leicht
nachvollziehen, dass das Internetrecht sehr viele andere
Rechtsgebiete tangiert. Urheberrecht, Wettbewerbsrecht,
Datenschutzrecht und Strafrecht sollen an dieser Stelle nur
als wichtigste Rechtsgebiete genannt werden, die mit dem
Internetrecht zu tun haben.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsgebieten hat das
Internetrecht eine relativ große Gültigkeit auf
internationaler Ebene. Die globale Vernetzung verschiedener
Datensysteme zählt zum grundsätzlichen Wesen des Internets,
weshalb die Staaten nicht nur innerhalb eines Bündnisses,
etwa der EU, sondern weltweit um einheitliche Regelungen
bemüht sind, was natürlich nicht immer gelingen kann. |
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