Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht ist in Deutschland hauptsächlich in der
sogenannten Insolvenzordnung geregelt. Die Insolvenz bzw.
der Konkurs ist vor allem aus der Geschäftswelt bekannt, wo
zahlungsunfähigen Unternehmen unter bestimmten
Voraussetzungen die Möglichkeit zur Entschuldung eröffnet
wird. In Fällen, in denen diese Voraussetzungen nicht
gegeben sind, können die Gläubiger ein Insolvenzverfahren
auch ablehnen. Die einzige Alternative ist dann die
Auflösung des Unternehmens, der gegebenenfalls eine
Neugründung folgen kann. Seit einigen Jahren sieht das
Insolvenzrecht auch für Privatpersonen eine Möglichkeit zur
Restschuldbefreiung über den Weg des Insolvenzverfahrens
vor.
Die grundlegende Voraussetzung für die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens ist in beiden Fällen das Vorhandensein
einer gewissen Konkursmasse, mit der die Gläubiger zumindest
ansatzweise befriedigt werden können. Mit der Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens haben Unternehmen zwar die Chance,
sich innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums zu entschulden,
die Folgen einer solchen Maßnahme sind dennoch nicht zu
unterschätzen. So sieht das deutsche Insolvenzrecht unter
anderem die Bestellung eines Insolvenzverwalters vor, der
als Geschäftsführer eingesetzt wird und das Unternehmen für
die Dauer des Insolvenzverfahrens steuert. Außerdem sollte
der weitgehende Verlust der Kreditwürdigkeit auch nach
erfolgreichem Abschluss eines Insolvenzverfahrens
berücksichtigt werden.
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