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Immobilienrecht
Das Immobilienrecht ist eng mit dem Wohnungseigentumsrecht
verwandt. Während sich das Wohnungseigentumsrecht jedoch in
erster Linie um die Beziehungen der Wohnungseigentümer
untereinander kümmert, widmet sich das Immobilienrecht der
Abwicklung von Immobiliengeschäften, also dem Kauf und
Verkauf von Häusern oder Grundstücken.
Das Immobilienrecht unterscheidet dabei grundsätzlich
zwischen Kauf- oder Pachtgeschäften im privaten und
gewerblichen Bereich. Werden Immobilien von einem
Gewerbetreibenden gekauft, gemietet oder gepachtet, so
können die hierdurch anfallenden Kosten beispielsweise bei
der Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern die
Immobilie zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. An diesem
Beispiel wird deutlich, dass das Immobilienrecht nur sehr
selten als ausschließliches Rechtsgebiet zur Anwendung
kommt, sondern dabei fast immer auch andere Rechtsgebiete
berücksichtigt werden müssen, so wie es hier mit dem
Steuerrecht der Fall ist. Besonders häufig wird das
Immobilienrecht im Zusammenspiel mit dem Miet- und
Pachtrecht, Baurecht, oder Gewährleistungsrecht angetroffen.
Einen wichtigen Teil innerhalb des Immobilienrechts nimmt
das Maklerrecht ein. Das Immobilienrecht gesteht dem Makler
ausdrücklich eine Provision für seine Tätigkeit zu, egal ob
es sich um den Kauf, Pacht oder die Miete einer Immobilie
handelt. Beim Kauf einer Immobilie ist ein bestimmter
Prozentsatz des Kaufpreises üblich, während bei der Miete
eine bestimmte Anzahl an Monatsmieten als Maklerprovision
gezahlt werden müssen. |
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