IT- und TK-Recht
Das IT- bzw. Telekommunikationsrecht
befasst sich mit Datenschutz, Kauf und Verkauf von Soft-
oder Hardware und der Lizenzerteilung für Computerprogramme.
Ein wesentlicher Bestandteil des TK-Rechts ist die
Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes, wobei sich
dieses Rechtsgebiet eher mit der bloßen Übertragung von
Daten bzw. Informationen beschäftigt. Für die juristische
Beurteilung der Inhalte von übertragenen Daten und
Informationen obliegt dagegen dem Medienrecht.
Im Jahr 1996 wurde das Monopol der Deutschen Telekom durch
das Telekommunikationsrecht abgeschafft, wodurch der Markt
auch für private Anbieter zugänglich gemacht wurde. Auf
Drängen der EU wurde das Telekommunikationsrecht in
Deutschland im Jahr 2004 erneut reformiert, wobei als
Bezugsgröße in erster Linie die Datenschutzrichtlinie für
elektronische Kommunikation 2002/58/EG herangezogen wurde.
Die Rechtsgebiete, die sich mit IT, Telekommunikation oder
der Übertragung von Daten beschäftigen, gewinnen seit Mitte
der 1990er-Jahre immer mehr an Bedeutung, was natürlich
entscheidend mit der Ausbreitung des Internets
zusammenhängt. Als übergeordnete Institution ist die
Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik für die
Beurteilung der juristischen Auswirkungen dieser modernen
Rechtsgebiete zuständig.
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