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Hochschulrecht
Das Hochschulrecht ist in Deutschland in den
Bestimmungsbereich der Bundesländer überstellt worden,
weshalb es je nach Region zu Unterschieden kommen kann. In
den Landeshochschulgesetzen, die sich zumindest in groben
Zügen am Hochschulrahmengesetz des Bundes orientieren
müssen, sind unter anderem Bestimmungen über
Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsordnungen oder
Studiengebühren enthalten. Darüber hinaus werden in den
Landeshochschulgesetzen die Zusammensetzungen der einzelnen
Organe der Hochschulverwaltung geregelt.
Um allen Studierenden in Deutschland trotz abweichender
Landeshochschulgesetze zumindest eine annähernde
Chancengleichheit bieten zu können, findet in regelmäßigen
Abständen eine Kultusministerkonferenz statt, an der die
Kultusminister aller Bundesländer teilnehmen. Außerdem gilt
das Landeshochschulgesetz für sämtliche Hochschulen im
jeweiligen Bundesland, wobei das Saarland eine Ausnahme
bildet. Im Saarland gilt für jede Hochschule ein eigenes
Gesetz.
Das Hochschulrecht räumt Studierenden in Deutschland einige
Möglichkeiten an, sich gegen negative Bescheide, z.B.
Verweigerung eines Studienplatzes an einer bestimmten
Universität, zur Wehr zu setzen. Eine solche
Studienplatzklage muss allerdings gut begründet sein und
führt eher selten zum Erfolg, da die Hochschulen einen
Studienplatz in der Regel nur bei Vorliegen berechtigter
Gründe, etwa Verfehlen des Numerus Clausus für den
betreffenden Studiengang. |
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