|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
|
| |
|
|
 |
|
Handelsvertreterrecht
Als Grundlage für das Handelsvertreterrecht dient im
Wesentlichen das Handelsgesetzbuch (HGB), wobei insbesondere
die §§ 84 – 92 HGB von Bedeutung sind. Dort wird unter
anderem das Wesen des Handelsvertreters erläutert, ebenso
wie die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen
Handelsvertreter, Kunde und Unternehmen. Der
Handelsvertreter ist im Sinne des Steuerrechts zwar ein
selbstständig Gewerbetreibender, schließt seine Geschäfte
aber im Auftrag eines Unternehmens ab, also auf fremden
Namen. Für den Kunden hat diese Konstellation in der Regel
keine unmittelbaren Auswirkungen. Außendienstmitarbeiter,
die Tätigkeiten ausüben, die jenen des Handelsvertreters
ähneln, finden im Handelsvertreterrecht keine
Berücksichtigung.
Der Handelsvertreter wird durch ein Unternehmen beauftragt,
in dessen Namen Einkäufe oder Verkäufe zu tätigen. Die
rechtliche Grundlage für diese besondere Form des
Arbeitsverhältnisses bildet der Handelsvertretervertrag, der
mindestens Angaben über die Art der Tätigkeit und die Höhe
der Provision enthalten muss. Darüber hinausgehende
Vereinbarungen können im gegenseitigen Einvernehmen
jederzeit und ohne Formzwang getroffen werden. Aus Gründen
der Nachweispflicht oder auf Verlangen einer der
Vertragsparteien muss der Handelsvertretervertrag
schriftlich abgeschlossen werden.
Das Handelsvertreterrecht unterscheidet zwischen dem
Abschluss- und dem Vermittlungsvertreter. Während der
Abschlussvertreter Rechtsgeschäfte auch im Namen des
Auftraggebers wirksam abschließen kann, darf der
Vermittlungsvertreter Geschäfte nur vermitteln aber nicht
zum Abschluss bringen. |
 |
|
|
 |
 |
|
|
 |
|
|
|
|
 |
 |
|
|