|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Selbstnutzungsklausel im
Einheimischenmodell
|
|
| |
|
|
 |
|
Grundstücksrecht:
Selbstnutzungsklausel im Einheimischenmodell
Eine Klausel in einem Grundstückskaufvertrag, mit der die
verkaufende Stadt die Käufer von geförderten Grundstücken in
einem neuen Wohngebiet zu einer 20-jährigen Selbstnutzung
verpflichtet, benachteiligt den Käufer unangemessen und ist
deshalb unwirksam, so das OLG Frankfurt. Im zugrunde
liegenden Fall hatte die Gemeinde das Grundstück zu einem in
Höhe von 264 DM/qm subventionierten Preis verkauft.
Gleichzeitig wurde der Käufer verpflichtet, das Grundstück
20 Jahre selbst zu nutzen und widrigenfalls einen Aufpreis
von 400 DM/qm an die Gemeinde zu zahlen. Das Gericht
entschied, dass die „Selbstnutzungsverpflichtung“ auch
umgekehrt als „Auszugsverbot“ gewertet werden könne und
bereits gegen das Freiheitsrecht des Einzelnen gem. § 2
Grundgesetz und das Recht der freien Wohnsitzbestimmung gem.
§ 11 Grundgesetz verstoße. Die Zuzahlungsverpflichtung
verstoße als unzulässige Strafzahlung gegen § 309 Nr. 6 BGB.
Da die gleichen vertraglichen Regelungen von der Gemeinde
bei sämtlichen Grundstückskaufverträgen in dem Baugebiet
verwendet wurden, waren diese Regelungen zutreffend als
allgemeine Geschäftsbedingungen zu bewerten. Als solche
müssen sie an den Regelungen der §§ 305 ff. BGB gemessen
werden. Ein Bindungszeitraum von 20 Jahren für die
Selbstnutzung ist zu Recht als nicht akzeptabel qualifiziert
worden, da sich niemand sicher sein kann, dass berufliche
und private Beziehungen einen solchen Zeitraum überdauern,
zumal im Vertrag nicht einmal eine Härtefallklausel
enthalten war.
Autor: M. Steinke, OLG Frankfurt, Urteil 27.08.2009, 22 U
213/07 |
 |
|
|
 |
 |
|
|
 |
|
|
|
|
 |
 |
|
|