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Grundstücksrecht
Die Grundvoraussetzung für die Bebauung eines Grundstücks
ist natürlich, dass sich das Grundstück im Eigentum des
Bauherrn befindet oder eine Zustimmung des Eigentümers
vorliegt. Ob überhaupt und gegebenenfalls was auf dem
Grundstück gebaut werden darf, muss jedoch durch das
Grundstücksrecht geklärt werden. Das Grundstücksrecht ist
also für alle Fragen rund um den rechtlichen Rahmen eines
Grundstücks zuständig.
Vor der Bebauung eines Grundstücks muss sich der Bauherr vom
Grundstücksrecht einige grundlegende Fragen beantworten
lassen. Besteht für das Grundstück ein rechtsverbindlicher
Bebauungsplan? Was darf auf dem Grundstück gebaut werden?
Gibt es irgendwelche Baulasten für das Grundstück, z.B. ein
(Teil-)Nutzungsrecht für Dritte? Müssen bei einer Bebauung
bestimmte Vorgaben übergeordneter Behörden berücksichtigt
werden, z.B. vom Denkmal- oder Naturschutz? Erst wenn diese
und weitere Fragen hinreichend geklärt sind, kann die
konkrete Planung eines Bauvorhabens beginnen.
Das Grundstücksrecht bzw. der Bebauungsplan der Gemeinde,
auf deren Gemarkung sich das Grundstück befindet, kann
beispielsweise ausschließlich Wohn- oder Gewerbebebauung
zulassen. Ferner können im Bebauungsplan Beschränkungen
bezüglich der Gebäudehöhe, Fassadengestaltung, Dachform oder
sonstigen Bauelementen enthalten sein. Im Zweifelsfall
sollten Fragen zur baurechtlichen Bewertung eines
Grundstücks an die Gemeinde gerichtet werden, da diese für
die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplans zuständig
ist. |
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Urteile: |
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Asbest als Mangel beim Wohnungserwerb |
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Früher gebräuchliches
asbesthaltiges Baumaterial stellt (nur) dann einen Mangel
der Kaufsache dar, ... |
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Grillsaison |
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Dem Nachbarn eines
Mehrfamilienhauses, das sich in neun Metern Abstand zu
seinem fest stehenden Grillkamin im Garten befindet, ... |
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Wohnrecht besteht auch nach Auszug in ein Pflegeheim fort |
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Kann ein im Grundbuch
eingetragenes Wohnrecht infolge in der Person des
Berechtigten liegender Gründe (hier: Pflegefall) ... |
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Selbstnutzungsklausel im Einheimischenmodell |
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Vor der
Bebauung eines Grundstücks muss sich der Bauherr vom
Grundstücksrecht einige grundlegende Fragen beantworten
lassen. Besteht für das Grundstück ein rechtsverbindlicher
Bebauungsplan? ... |
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Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft |
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Der BGH hat
entschieden, dass bei der Grundstücksversteigerung zum Zweck
der Aufhebung der Gemeinschaft das Einzelausgebot der
Miteigentumsanteile unzulässig ist ... |
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Pflicht zur Duldung eines Überbaus |
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Der Nachbar muss einen Überbau
nur dann dulden, wenn dem Überbauenden im Zeitpunkt der
Grenzüberschreitung höchstens leichte Fahrlässigkeit zur
Last fällt ... |
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