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Gewerblicher Rechtsschutz |
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Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz befasst sich in erster Linie
mit dem Schutz von Unternehmen oder Firmen vor unlauterem
Wettbewerb, Industriespionage oder sonstigen Verstößen, die
in der Geschäftswelt vorkommen können. Darüber hinaus dient
der gewerbliche Rechtsschutz aber auch der Wahrung von
Interessen gegenüber Verbrauchern bzw. Kunden, z.B. vor
Leistungserschleichung. Dem gewerblichen Rechtsschutz wird
eine relativ enge Verwandtschaft zum Urheberrecht
nachgesagt, was angesichts großer Ähnlichkeiten zwischen
beiden Rechtsgebieten, die sich besonders auf den Schutz von
Ideen und Patenten beziehen, sicherlich nicht ganz von der
Hand zu weisen ist.
Der gewerbliche Rechtsschutz lässt sich in Deutschland in
acht Teilbereiche einteilen. Im Einzelnen sind dies in der
nachfolgend aufgeführten Reihenfolge: Werbung, Marketing,
Abmahnung und Einstweilige Verfügung, Schutzpatente in
Deutschland, Nutzung von Schutzrechten (Lizenzen),
Schutzpatente in Europa, Weltweite Schutzrechte sowie
Beispiele aus der Rechtsprechung.
Durch den gewerblichen Rechtsschutz wird die Basis für eine
funktionierende freie Marktwirtschaft gelegt. Die auf dem
freien Markt agierenden Unternehmen und Firmen werden durch
den gewerblichen Rechtsschutz einige Spielregeln an die Hand
gegeben, die im Hinblick auf einen gesitteten Umgang
miteinander unerlässlich erscheinen. |
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