Ferienwohnrecht
Das Ferienwohnrecht ist auch unter dem Begriff Timesharing
bekannt und beschreibt die vertraglich geregelte Nutzung von
Immobilien, in einem bestimmten Zeitraum. Durch einen
entsprechenden Vertrag erwirbt ein Vertragspartner das
Recht, ein Hotelzimmer oder auch eine Ferienwohnung für
einen bestimmten Zeitraum zu bewohnen. Dieser Zeitraum
erstreckt sich in der Praxis meist auf ein bis zwei Wochen
im Jahr. Abgeschlossen werden solche Verträge im
deutschsprachigen Raum in der Regel auf 30 - 50 Jahre.
Die gesetzliche Grundlage für das Ferienwohnrecht bildet das
Teilzeit-Wohnrechte-Gesetz, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch,
in den §§ 481 bis 487 BGB verankert sind. Einige Jahre lang
was das Timesharing immer wieder negativ in den Schlagzeilen
aufgetreten. Heute hat es sich recht etabliert und bietet
vielen Menschen die Möglichkeit, recht kostengünstig Urlaub
in einem Ferienhaus in ihrer Lieblings-Ferienregion zu
machen. Beim Vertragsabschluss sollte man aber die einzelnen
Vertragsbedingungen von einer sachkundigen Stelle,
beispielsweise von einem Rechtsanwalt, in allen Details auf
ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
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