Existenzgründungsrecht
Jeder Bürger hat das Recht, sich mit einer beruflichen
Tätigkeit eine eigene Existenz aufzubauen bzw. diese zu
gründen. Alle damit in Verbindung stehenden Regelungen,
Ansprüche und Gesetze werden unter dem Oberbegriff des
Existenzgründungsrechts zusammengefasst. Das
Existenzgründungsrecht beinhaltet dabei Auszüge aus
verschiedenen Rechtsgebieten und ist daher als imaginäre
Sammlung der entsprechenden Paragraphen zu verstehen.
Ein häufiges Problem bei der Existenzgründung ist der
finanzielle Rahmen, der je nach Art des beruflichen
Tätigkeitsfelds gerade bei jungen Unternehmern nicht aus
eigenen Mitteln bestritten werden kann. Um die
Existenzgründung unter der Voraussetzung der gegebenenfalls
erforderlichen Fachqualifikation aber dennoch zu ermöglich,
hält der Gesetzgeber einige Hilfestellungen bereit, auf die
ein rechtlicher Anspruch besteht. Zu nennen sind hier vor
allem die Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau),
die entweder in Form eines Mikro-Darlehens bei kleineren
Unternehmen oder als Startgeld auch in einem größeren
Volumen zu stark vergünstigten Konditionen gewährt werden
können. Ansprechpartner bleibt auch bei KfW-Krediten die
Hausbank, die KfW tritt dann als Bürge ein.
In einigen Bundesländern können Handwerker bei der
Existenzgründung auch auf die Meisterprämie zurückgreifen,
sofern bestimmte Bedingungen (z.B. Einstellung einer
Mindestanzahl an neuen Mitarbeitern) erfüllt werden. Ähnlich
verhält es sich mit dem Zuschuss zum Arbeitsentgelt, der im
gesamten Bundesgebiet bei der Einstellung von
Langzeitarbeitslosen gewährt wird.
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