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Energierecht
Das Energierecht ist in Deutschland und innerhalb der EU
sehr eng mit dem Umweltrecht verwandt. Ziel des
Energierechts ist es, Energie in Form von Strom, Gas oder Öl
möglichst effizient, sprich preisgünstig und umweltschonend,
für alle Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Dabei bedient
sich das Energierecht unterschiedlichen Verordnungen,
Bestimmungen und Gesetzen, die in den untergeordneten
Rechtsgebieten Energiekartellrecht, Energiewirtschaftsrecht,
Energiesteuerrecht, Energieumweltrecht und
Energiesicherheitsrecht aufgelistet sind.
Das Energierecht soll jedoch nicht nur den
Versorgungsbetrieben eine verbindliche Vorgabe für ihre
Aktivitäten liefern, sondern auch auf eine möglichst große
Akzeptanz bei den Nutzern stoßen. Um dies erreichen zu
können, unterliegt der Energieversorgungssektor einer
ständigen Weiterentwicklung, um vor allem regenerative
Energieformen noch effektiver werden zu lassen. Darüber
hinaus wird die Nutzung von erneuerbaren Energien durch
verschiedene Programme der Länder, des Bundes und der EU
gefördert. Bekannte Beispiele hierfür sind Pelletsheizungen
oder die Solarenergie.
Rein formal setzt sich das Energierecht in Deutschland zu
etwa gleichen Teilen aus Öffentlichem und Privatrecht
zusammen. Kaum ein anderes Land hat höhere Anforderungen an
die Energieversorgung wie Deutschland, was hierzulande
bereits zu einer entsprechenden Verbreitung und Qualität von
erneuerbaren Energien geführt hat. |
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