EDV-Recht
Das EDV-Recht ist ein Bestandteil des
allgemeinen Internetrechts und soll weniger sachliches
Eigentumsrecht schützen, sondern eher geistiges Eigentum wie
z.B. Lizenzen oder Namensrechte an einer Internetdomain.
Darüber hinaus können die Betreiber von Servern und
Providern durch das EDV-Recht aber auch gegenseitige
Haftungspflichten auferlegt bekommen, deren
Gültigkeitsbereich sich unter Umständen auch auf die
Endnutzer des Internets erstrecken kann.
Das EDV-Recht kommt neben dem Internetrecht noch mit
zahlreichen weiteren Rechtsgebieten direkt oder indirekt in
Berührung. Beispiele hierfür sind unter anderem
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, allgemeiner Rechtsschutz,
Datenschutzrecht und Strafrecht. Beim EDV-Recht kann es sich
je nach konkreter Sachlage im Einzelfall sowohl um privates
als auch öffentliches Recht handeln, was allerdings nur für
die Verfolgung bzw. Ahndung etwaiger Verstöße von besonderer
Bedeutung ist.
Beim EDV-Recht geht es jedoch nicht immer um eine Nutzung
des Internets. Grundsätzlich regelt das EDV-Recht die
gegenseitigen Rechte und Pflichten, die sich aus der
Vermietung oder dem Verkauf von Softwareprogrammen zwischen
Mieter und Vermieter bzw. Käufer und Verkäufer. Daher spannt
das EDV-Recht auch für offline betriebene Softwareprogramme
den rechtlichen Rahmen.
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