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Computerrecht
Das Computerrecht (CompR) ist eigentlich kein eigenständiges
Rechtsgebiet, ist jedoch als Sammelbegriff für sämtliche
Rechtsgebiete in Gebrauch, die in irgendeiner Form mit PC,
EDV oder Internet zu tun haben. Die Einführung des
Computerrechts als eigenständiges Rechtsgebiet ist nicht
zuletzt deshalb schon im Vorfeld zum Scheitern verurteilt,
da gerade im Bereich der Hardware und Software ein sehr
schneller technischer Fortschritt zu beobachten ist. Viele
Gesetze und Verordnungen hätten dann eine nur sehr
beschränkte Gültigkeit.
Als wichtigste Bestandteile des Computerrechts können die
Rechtsgebiete Europarecht, Strafrecht, Zivilrecht,
Urheberrecht, Datenschutzrecht, Patentrecht sowie der
Gewerbliche Rechtsschutz gesehen werden. Diese Aufzählung
zeigt, dass das Computerrecht in vielen Fällen auch
außerhalb der reinen Computernutzung angewendet werden kann.
Sinn und Zweck des Computerrechts ist es also, die
häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der Nutzung, dem
Kauf oder sonstigem Umgang mit Computern auftreten können,
übersichtlich zusammenzufassen und zu beantworten.
Das Computerrecht unterhält beispielsweise auch
Informationen über die Ergänzenden bzw. Besonderen
Vertragsbedingungen des IT-Rechts (EVB-IT bzw. BVB), die
außerhalb dieses Rechtsgebiets kaum Relevanz haben und daher
auch nur sehr selten an anderer Stelle formuliert werden. |
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