Betäubungsmittelrecht
Wichtigste Basis des Betäubungsmittelrechts ist in
Deutschland das gleichnamige Gesetz (BtMG). Das
Betäubungsmittelgesetz gibt Auskunft darüber, wie mit
Medikamenten aller Art umzugehen ist und wer diese
verkaufen, kaufen oder besitzen darf. In den Anlagen zum
BtMG sind alle Stoffe aufgeführt, die in Deutschland unter
das Betäubungsmittelgesetzt fallen und deren Handel und/oder
Besitz nur eingeschränkt erlaubt oder komplett verboten
sind. Ähnliche Bestimmungen gelten nach dem
Betäubungsmittelgesetz auch für die Ein- und Ausfuhr aller
in den Anlagen gelisteten Stoffe.
Eine besondere Bedeutung kommt dem Betäubungsmittelrecht im
Zusammenhang mit Drogendelikten zu. Während der bloße Konsum
von Drogen in Deutschland nicht ausdrücklich verboten ist,
ist dies beim Handel (Kauf oder Verkauf) sowie dem Besitz
sehr wohl der Fall. Aus diesem Grund wird das
Betäubungsmittelgesetz nicht selten in einem Atemzug mit dem
Strafrecht genannt.
Da sich das Betäubungsmittelgesetz jedoch nicht
ausschließlich auf die Justiz beschränken lässt, ist in
diesem Zusammenhang auch der Umgang mit erlaubten, aber
rezeptpflichtigen Medikamenten zu erläutern. Der Verkauf
solcher Medikamente ist in Deutschland ausschließlich
Personen oder Einrichtungen gestattet, die eine fachliche
Qualifikation nachweisen können, z.B. Ärzte oder Apotheken.
Bei diesen Medikamenten ist ausdrücklich auch auf die
richtige Dosierung zu achten, die vor der Einnahme mit den
genannten Kompetenzen abgesprochen werden muss.
Rechtsberatung
Starten Sie jetzt Ihre E-Mail
Rechtsberatung.
Mietrecht & Urteile Aktuelle Urteile und
Entscheidungen
zum Thema Mietrecht.
Energiespar-Ratgeber
Informieren Sie sich umfassend zu den
Themen Heizen, Strom und Verkehr.