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Beamtenrecht
Beamte und öffentlich Bedienstete genießen in vielerlei
Hinsicht einen Sonderstatus gegenüber regulären
Arbeitsnehmern. Der Beamtenstatus ist dabei zwar mit vielen
Privilegien versehen, andererseits aber auch mit einigen
Nachteilen. Im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis in der
Privatwirtschaft, gelten für das Beamtenverhältnis sehr enge
Vorschriften, die durch das Grundgesetz und verschiedene
Beamtengesetze definiert werden.
Ein Beamtenverhältnis wird daher einseitig durch den Staat
begründet oder beendet, während beim Arbeitsvertrag
individuelle Vereinbarungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
bzw. im Rahmen von Tarifverträgen von Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden getroffen werden können. Daher müssen
Beamte mit dem Nachteil leben, dass Tarifvereinbarungen vom
Staat in den meisten Fällen erst mit zeitlicher Verzögerung
übernommen werden. Dem stehen Vorteile gegenüber wie z.B.
die Bestellung auf Lebenszeit (nach erfolgreicher Probezeit)
oder ein sicherer Rentenanspruch. Daneben gibt es auch
Beamte auf Zeit, wobei es sich in der Regel um gewählte
Volksvertreter wie Bürgermeister oder Parlamentsabgeordnete
handelt.
In den Beamtendienst kann laut Beamtenrecht jeder Bürger
berufen werden, der Deutscher im Sinne des Gesetzes ist oder
die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaats besitzt.
Die Beendigung eines bestehenden Beamtenverhältnisses ist
nur bei groben Verstößen gegen die Dienstpflicht,
Straffälligkeit, disziplinarischen Gründen, Verlust der
Beamtenvoraussetzung, z.B. Staatsbürgerschaft oder auf
eigenen Wunsch möglich. Auch nach dem Eintritt in den
Ruhestand besteht der Beamtenstatus weiter fort, so dass das
Beamtenverhältnis in letzter Konsequenz erst durch den Tod
beendet wird.
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