Bau- und Architektenrecht: Landschaft, Windkraftanlage
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

Verunstaltung der Landschaft durch Windkraftanlage
Eine Verunstaltung des Landschaftsbildes gem. Baugesetzbuch liegt nur vor, wenn das jeweilige Vorhaben dem Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird, entschied der VGH Bayern im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerwG. Grundsätzlich könne zwar auch ein nicht unter förmlichen Landschaftsschutz gestelltes Gebiet durch Windkraftanlagen verunstaltet werden. Wenn jedoch nach der Einzelfallbetrachtung keine naturschutzfachlich besonders schützenswerten Bereiche, historische Kulturlandschaften und Landschaftsteile mit charakteristischer Eigenart und Bedeutung für das Landschaftsbild vorliegen, liegt offensichtlich auch keine Verunstaltung vor.

Im entschiedenen Fall ging es um die Errichtung von drei 1.500 Kilowatt Anlagen mit je 138,5 m Gesamthöhe. Der Verwaltungsgerichtshof macht deutlich, dass sich die Genehmigungsbehörden nicht ohne weiteres weigern können, Genehmigungen für Windkraftanlagen zu erteilen, weil sie eine „Verspargelung“ ihres Gebietes verhindern wollen. Dabei wird eine Reihe von immer wieder auftauchenden Problemen abgehandelt, mit der Tendenz, den vom Gesetzgeber gewollten Ausbau der Windenergiegewinnung zu ermöglichen.

Autor: Matthias Steinke - Fundstelle: VGH Bayern, Urteil vom 18. Juni 2009, 22 B 07.1384

 

Rechtsgebiete  •  Baurecht

 

Rechtsberatung   Rechtsberatung
 
Starten Sie jetzt Ihre E-Mail
  Rechtsberatung.
Wohnungseigentumsrecht   Mietrecht & Urteile
  Aktuelle Urteile und Entscheidungen
  zum Thema Wohnungseigentumsrecht.
Energiespar-Ratgeber   Energiespar-Ratgeber
  Informieren Sie sich umfassend zu den
  Themen Heizen, Strom und Verkehr.
 

Rechtsgebiete  •  Rechtsgebiete B  •  Baurecht  •  Verunstaltung der Landschaft durch Windkraftanlage