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Baurecht - Kein Priestergrab im Industriegebiet
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Bau- und Architektenrecht: Kein Priestergrab im Industriegebiet
Die Krypta als eine Anlage der Trauer und Andacht
ist aus städtebaulicher Sicht mit einem Industriegebiet
schon typischerweise nicht verträglich. Begräbnisstätten
dienen der Ruhe und Würde der Toten und müssen dafür ein
angemessenes Umfeld haben. Zweckbestimmung eines
Industriegebiets ist, besonders störende Gewerbebetriebe
aufzunehmen, die in anderen Baugebieten - selbst in
Gewerbegebieten - nicht zulässig sind; es ist daher von
erheblicher Unruhe und Betriebsamkeit - hier durch
benachbarte holz- und metallverarbeitende Betriebe mit bis
zu 250 Mitarbeitern - gekennzeichnet.
Im vom VGH Baden-Württemberg entschiedenen Fall hatte ein
Kirchenverein beantragt, einen zuvor als Abstellraum
genehmigten Raum im Untergeschoss der 1994 genehmigten,
syrisch-orthodoxen Kirche in eine Priesterbegräbnisstätte
(Krypta) umnutzen zu dürfen, da nach dem Kirchenritus
Priester nicht auf Friedhöfen beigesetzt werden, sondern
unter dem Altar ihrer Gemeindekirche zu bestatten seien. Mit
seiner Entscheidung hat der VGH dem Städtebaurecht ein
höheres Gewicht als der Religionsausübungsfreiheit
eingeräumt und darauf hingewiesen, dass Friedhöfe
städtebaulich an anderer Stelle als gerade in einem
Industriegebiet verwirklicht werden könnten. Da die Revision
zugelassen wurde, darf man gespannt sein, ob das Urteil
Bestand haben wird.
Autor: Frank U. Schuster - schuster@bethgeundpartner.de.
Fundstelle: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09. November
2009, 3 S 2679/08 |
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Rechtsgebiete
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Baurecht
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Kein Priestergrab im Industriegebiet |
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