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Baurecht
Das Baurecht ist eng mit dem Vertragsrecht verwandt, da bei
jedem Kaufgeschäft automatisch auch ein Kaufvertrag zustande
kommt. Der Kaufvertrag ist wohl die mit Abstand häufigste
Vertragsart. Die Vertragsparteien heißen nach dem Baurecht
Verkäufer und Käufer. Das Baurecht ist Bestandteil des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Bei größeren Anschaffungen ist der Abschluss eines formalen
Kaufvertrags üblich, der in der Regel in der Schriftform
erfolgt. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt jedoch
auch bei jedem anderen Kaufgeschäft zustande, gleich um
welchen Betrag es dabei geht. Ein Rücktritt von einem
Kaufvertrag, egal in welcher Form er geschlossen wurde, ist
nur unter Angabe eines gerechtfertigten Grundes möglich,
wobei der Nachweis in der Regel von der klagenden Partei
erbracht werden muss.
Das Baurecht regelt die wechselseitigen Pflichten von
Verkäufer und Käufer. Der Verkäufer verpflichtet sich z.B.
zur Übergabe der Ware in einwandfreiem Zustand zur
vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort und hat seinerseits
Anspruch auf umgehende Bezahlung der Ware durch den Käufer.
Ist der Käufer mit der Bezahlung in Verzug oder der
Verkäufer mit der Lieferung in Verzug erfolgt zunächst ein
Mahnverfahren, das schließlich in der Klage oder dem
Rücktritt vom Kaufvertrag gipfeln kann. Nicht volljährige
Personen sind noch nicht oder nur teilweise geschäftsfähig,
weshalb Kaufgeschäfte mit Kindern oder Jugendlichen verboten
bzw. nur in begrenztem Umfang gestattet sind. |
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Urteile: |
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Kneipe oder Vergnügungsstätte? |
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Spricht Überwiegendes dafür,
dass eine Gaststätte nicht als eine Schankwirtschaft
entsprechend der vorliegenden baurechtlichen ... |
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Bau- und Architektenrecht: Tücken von Fertighausverträgen? |
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Bei einem Fertighausvertrag ist
ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10% aus dem
vereinbarten Gesamtpreis bei freier Kündigung ... |
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Bau- und Architektenrecht: Hinweispflicht des Parkettverlegers |
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Für einen
Parkettverleger besteht keine Hinweispflicht zum Erfordernis
der Einbringung einer Dampfsperre im Falle der
Parkettverlegung auf schwimmendem Estrich ... |
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Schlusszahlung im Bauvertragsrecht |
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Im Bauvertragsrecht versteht
man unter der Schlusszahlung die endgültige Begleichung des
Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers ... |
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Bau- und Architektenrecht: Nacherfüllung und Kulanz |
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Die Beklagte bestritt , dass
ein tieferer Einbau vereinbart worden war, erklärte sich
jedoch ausdrücklich „aus Kulanz“ zu einer Montage bereit ... |
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Bau- und Architektenrecht: Kein Priestergrab im Industriegebiet |
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Die Krypta als eine Anlage der
Trauer und Andacht ist aus städtebaulicher Sicht mit einem
Industriegebiet schon typischerweise nicht verträglich ... |
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Bau- und Architektenrecht: Tierhaltung |
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Besteht eine Genehmigung zur
Tierhaltung schon von Alters her und hat der Tierhalter
weder zu erkennen gegeben noch die Erwartung ... |
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Bau- und Architektenrecht: Verunstaltung, Landschaft, Windkraftanlage |
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Das Baurecht regelt die wechselseitigen Pflichten von
Verkäufer und Käufer. Der Verkäufer verpflichtet sich z.B.
zur Übergabe ... |
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