Bankrecht
Das Bankrecht regelt die Belange und Beziehungen von Banken
untereinander und teilweise auch zwischen Banken und
Anleger, wobei für den letztgenannten Punkt vor allem das
Anlegerrecht zuständig ist. Zu den wichtigsten Inhalten des
Bankrechts zählen Bestimmungen über die Schufa, Kredite oder
Darlehen. In der Praxis findet das Bankrecht insbesondere
beim Interbankenhandel Anwendung, also bei Transaktionen die
zwischen zwei oder mehreren Kreditinstituten ablaufen.
Die Banken sind in Deutschland bei der Vergabe von Krediten
oder sonstigen Dienstleistungen gegenüber den Kunden in der
Regel mehr oder weniger enge Grenzen gesetzt. Dies soll
einerseits dem Schutz des Anlegers vor Übervorteilung
dienen, andererseits aber auch dem Schutz der ausführenden
Bank vor unwirtschaftlichen Kreditvergaben durch die
Angestellten. Ist ein Bankkunde beispielsweise per
Schufa-Eintrag als kreditunwürdig eingestuft worden, so darf
diesem von keiner Bank ein Kredit gewährt werden – ob sie
will oder nicht. Das Bankrecht soll außerdem verhindern,
dass sich Kreditinstitute selbst über das gesunde Maß
hinausgehend an spekulativen Geschäften beteiligen.
Im Extremfall können der Vorstand oder einzelne Mitarbeiter
des Kreditinstituts für Verstöße gegen das Bankrecht haftbar
gemacht werden, wenn der Bank dadurch ein erheblicher
Schaden entsteht.
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