|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
|
| |
|
|
 |
|
Arbeitsrecht
Beim Arbeitsrecht handelt es sich im rein juristischen Sinne
um kein eigenständiges Rechtsgebiet. Die mit dem
Arbeitsrecht in Verbindung stehenden Gesetze, Verordnungen
und Bestimmungen verstehen sich stattdessen als einzelne
Paragraphen, die im Privatrecht, öffentlichen Recht oder im
Strafrecht zu Hause sind. |
|
|
|
Unabhängig davon, verfolgt das Arbeitsrecht das Ziel, die
Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglichst
einheitlich zu regeln. Dabei muss allerdings zwischen dem
Status des Arbeitnehmers (Angestellter, Beamter, Azubi etc.)
sowie dem regionalen Geltungsbereich (Bundesgebiet oder EU)
des Arbeitsrechts unterschieden werden. Vertragspartner im
Arbeitsrecht sind aber in jedem Fall immer und
ausschließlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. |
|
|
|
Das wohl wichtigste Themenfeld des Arbeitsrechts ist der
Arbeitsvertrag, in dem unter anderem die Bezahlung, der
Urlaubsanspruch oder die reguläre Wochen- bzw.
Monatsarbeitszeit des Arbeitnehmers geregelt werden.
Bei Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht ist sachlich
das Arbeitsgericht zuständig. Die örtliche Zuständigkeit
richtet sich in der Regel nach dem Sitz des
Arbeitgebers. Vor dem Arbeitsgericht verhandelte Fälle
können sich z.B. aus folgenden Streitigkeiten ergeben:
Abfindung, Abmahnung und Kündigung, Diskriminierung oder
Arbeitsunfällen. |
|
 |
|
|
 |
 |
|
|
 |
|
|
|
|
 |
 |
|
|