Anwaltshaftung
Im Rahmen der Anwaltshaftung sollen Mandanten vor einer
eventuell fehlerhaften Beratung durch ihren Rechtsbeistand
bewahrt werden, was vor allem für mögliche finanzielle
Nachteile gilt. Die Anwaltshaftung entsteht automatisch und
beginnt mit Abschluss des Beratungsvertrags zwischen
Rechtsanwalt und Mandant zu wirken.
Das Prozessrisiko liegt zwar grundsätzlich beim Mandanten,
der Rechtsanwalt muss ihn jedoch vor der Eröffnung eines
gerichtlichen Verfahrens nach bestem Wissen und Gewissen
über die Erfolgsaussichten des bevorstehenden Rechtsstreits
in Kenntnis setzen. Hierzu werden nach ausführlicher
Darstellung des Sachverhalts durch den Mandanten sowohl die
jeweils gültige Gesetzeslage als auch aktuelle Beispiele aus
der Rechtsprechung zur Bewertung herangezogen. Erfolgt eine
falsche Beratung durch den Rechtsanwalt, die auf eine
falsche Darstellung des Sachverhalts beruht, kann die
Anwaltshaftung in der Regel nicht zum Tragen kommen. Es ist
nicht Sache des Anwalts, den Wahrheitsgehalt der Angaben
seines Mandanten zu überprüfen, sofern während des
Beratungsgesprächs keine offensichtlichen Widersprüche
hervortun.
Die Beweislast liegt bei der Berufung auf die Anwaltshaftung
beim Mandanten. Gelingt dieser Nachweis, kann der beklagte
Anwalt einen drohenden Anwalthaftungsprozess nur noch
abwenden, wenn er seinerseits beweisen kann, dass der
finanzielle Nachteil für den Mandanten auch ohne das
fehlerhafte Handeln entstanden wäre. Die Ermittlung der
Schadenshöhe obliegt hingegen alleine dem Gericht.
Rechtsberatung
Starten Sie jetzt Ihre E-Mail
Rechtsberatung.
Mietrecht & Urteile Aktuelle Urteile und
Entscheidungen
zum Thema Mietrecht.
Energiespar-Ratgeber
Informieren Sie sich umfassend zu den
Themen Heizen, Strom und Verkehr.