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Anlegerrecht
Dem Anlegerrecht kommt innerhalb des Bankrechts eine ganz
besonders wichtige Bedeutung zu. Das Anlegerrecht hat die
Aufgabe, Investoren vor Fehlentscheidungen bezüglich einer
Geldanlage zu schützen. Dabei ist es weder relevant ob der
Anleger sein Geld privat oder geschäftlich investiert noch
kommt es auf die Art der Geldanlage (Aktien, Immobilien
etc.) an.
Der Gesetzgeber geht dabei wohl nicht zu Unrecht davon aus,
dass Anleger in den meisten Fällen nur über laienhaftes
Wissen verfügen und daher nicht nur auf eine kompetente
Beratung durch die Bank angewiesen sind, sondern diese auch
voraussetzen können. Im Klartext bedeutet dies, dass Anleger
ihr Geld von der Bank oder dem selbstständigen Finanzberater
zurückfordern können, wenn der Nachweis erbracht wird, dass
die fragliche Investition nur aufgrund von groben
Beratungsfehlern getätigt worden ist. Im Frühjahr 2009 hat
der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass in besonders
gravierenden Fällen sogar eine Umkehr der Beweislast zu
Ungunsten der Bank erfolgen kann.
Eine weitere Aufgabe des Anlegerrechts neben dem Schutz vor
fragwürdigen und verlustreichen Anlagegeschäften ist z.B.
die Einräumung des Widerrufsrechts für Haustürgeschäfte, die
mit Finanzdienstleistungen jeglicher Art zu tun haben. Das
Bank- und Anlegerrecht ist darüber hinaus zumindest
teilweise auch in der Wirtschaft zu finden, etwa wenn es um
Beteiligungen an Gesellschaften oder sonstigen Unternehmen
geht. |
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