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Agrarrecht
Das ehemals unter der Bezeichnung Landwirtschaftsrecht
bekannte Rechtsgebiet, das vor allem für landwirtschaftliche
Erzeugerbetriebe von Bedeutung war, wird heute als
Agrarrecht bezeichnet. Neben der Landwirtschaft beschäftigt
sich das relativ neue Agrarrecht auch mit der
Forstwirtschaft, Binnenfischerei und dem Jagdwesen. Der
Begriff Agrarrecht hat inzwischen internationale Gültigkeit,
so dass er auch innerhalb der EU und weiteren Ländern wie
z.B. der Schweiz verwendet wird.
Das Agrarrecht sieht seine wichtigsten Ziele in der
Sicherung des Lebensunterhalts der landwirtschaftlichen
Erzeugerbetriebe, der Steigerung der Produktivität und in
der Qualitätssicherung. Letzteres wird unter anderem durch
verschiedene Gütesiegel auf regionaler, nationaler oder
internationaler Ebene erreicht und zeigt dem Verbraucher die
Unbedenklichkeit landwirtschaftlicher Erzeugnisse an. Nicht
minder wichtige Bestandteile des Agrarrechts sind die
Förderung der allgemeinen Landwirtschaft sowie der
Tierschutz, womit in diesem Zusammenhang vor allem der
Schutz vor Tierseuchen gemeint ist.
Ein letzter wichtiger Teil des Agrarrechts behandelt die
Vorgehensweise bei Vermietung, Verpachtung, Verkauf oder
Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen. Auch wenn die
Bebauung von landwirtschaftlich genutzten Wiesen oder Äckern
grundsätzlich nicht gestattet ist, so kann das Agrarrecht
dennoch Ausnahmeregelungen für Außenflächen zulassen, so wie
es z.B. bei sogenannten Aussiedlerhöfen der Fall ist. |
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