Adoptionsrecht
Das deutsche Adoptionsrecht hat sich in den letzten 100
Jahren grundlegend gewandelt. Während zu Beginn des 20.
Jahrhunderts noch die Sicherung des Adoptierenden im Alter
im Vordergrund stand und zu diesem Zweck in der Regel ein
bereits volljähriger Erbe adoptiert wurde, geht heute fast
ausschließlich um die Adoption neugeborener Kinder aus
zumeist schwierigen Verhältnissen.
Innerhalb von Deutschland kommt bei Adoptionen das nationale
Gesetz zur Anwendung, das in seiner heutigen Fassung aus dem
Jahr 1976 stammt und seither mehrmals angepasst wurde. Bei
Internationalen Adoptionen ist das “Haager Übereinkommen
(über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der internationalen Adoption)“ maßgeblich. Das
“Haager Übereinkommen“ wurde am 29. Mai 1993 in der
gleichnamigen Stadt in den Niederlanden verabschiedet und
seit dem 1. März 2002 auch in Deutschland in Kraft. Mit dem
“Haager Übereinkommen“ soll in erster Linie der
internationale Kinderhandel eingeschränkt werden, der vor
allem in den Ländern der Dritten Welt noch sehr weit
verbreitet ist.
Unabhängig davon, ob eine Adoption auf nationaler oder
internationaler Ebene erfolgt, werden dabei verschiedene
Arten der Adoption unterschieden. Im Einzelnen sind dies
Inkognito-Adoption, Halboffene Adoption und Offene Adoption.
Ein adoptiertes Kind erhält dieselbe Rechtsstellung eines
leiblichen Kindes und, im Falle einer Auslandsadoption, auch
die deutsche Staatsbürgerschaft.
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