|
Bei diesen
drei Rechtsgebieten handelt es sich um Öffentliches Recht, Privatrecht (häufig auch Zivilrecht genannt) und Strafrecht.
Von diesem Stamm ausgehend verzweigt sich das deutsche
Rechtssystem auf jeder Stufe in mehrere Unterkategorien.
Einige wenige Rechtsgebiete lassen sich auch zwei oder
mehreren übergeordneten Bereichen zuordnen. Das Privatrecht
wird beispielsweise zunächst in Zivilrecht und
Sonderprivatrecht unterteilt, bevor weitere Verzweigungen,
z.B. in Arbeitsrecht oder Handelsrecht, folgen.
So wie es für jeden Streitfall ein eigenes Rechtsgebiet
gibt, sind für die Urteilsfindung auch unterschiedliche
Gerichte zuständig. Bekannte Beispiele der deutschen
Gerichtsbarkeit sind Strafgericht, Arbeitsgericht,
Familiengericht oder Verkehrsgericht. Neben dieser
sachlichen Zuständigkeit ist bei Gerichten auch die örtliche
Zuständigkeit von Bedeutung. Die örtliche Zuständigkeit
richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz der beklagten
Partei, Abweichungen hiervon sind im Einzelfall aber
möglich. |
|
Rechtsgebiete
Die Grundlagen aller Rechtsgebiete sind in verschiedenen
Gesetzestexten festgehalten, wobei bei längst nicht jedes
Rechtsgebiet ein eigenes Gesetzbuch hat. Viele
Rechtsgebiete, z.B. Familienrecht und Handelsrecht, sind in
Form eines eigenen Kapitels bzw. Unterkapitels Bestandteil
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das BGB ist das
wichtigste Gesetzbuch in Deutschland, das die wesentlichen
Rechte und Pflichten jedes Bürgers enthält. |