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Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist besonders vom demographischen
Wandel betroffen. Im Vergleich zur Rentenversicherung ist
die Pflegeversicherung allerdings noch recht jung, sie wurde
erst 1995 mit dem elften Sozialgesetzbuch eingeführt. Die
Intension zur Verabschiedung der Pflegeversicherung war
insbesondere, Familienangehörige bei der häuslichen Pflege
zu entlasten und finanziell zu unterstützen. Die
Beitragshöhe wird nach dem Lohn / Gehalt oder der Rente
berechnet. Kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr
vollendet haben beziehungsweise nach dem 01.01.1940 geboren
sind, zahlen einen höheren Beitragssatz. Die Zahlungsweise
erfolgt wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Je
höher die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen ist, desto
höher ist der monatliche Betrag des Pflegegeldes, den
Angehörige, zugelassene Pflegedienste oder Pflegeheime
erhalten. Es gibt drei Stufen der Pflegebedürftigkeit. Zu
den Leistungen der Pflegeversicherung zählen die Häusliche
Pflege, Sachleistungen, Pflegegeld, Beratungseinsatz bei
häuslicher Pflege, Kombination aus Sach- und Geldleistungen,
Anspruch auf eine Pflegevertretung, Teilstationäre Tages-
und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Zusatzleistungen bei
erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf, Pflegehilfsmittel,
Mittel zur Wohnungsanpassung, Pflegekurse, Pflegeleistungen
bei kurzzeitigem Auslandsaufenthalt sowie die soziale
Absicherung der Pflegeperson. |