Mietspiegel Wermelskirchen / Mietpreise Wermelskirchen
Mietspiegel Wermelskirchen
Mietspiegel Wermelskirchen

Der Mietspiegel der Stadt Wermelskirchen kann im Bürgerbüro erworben werden, Kostenbeitrag ca. 5 €. Rechtsgrundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ansprechpartner für den Kauf des Mietspiegels ist das Team des Bürgerbüros.

 
Bürgerbüro Wermelskirchen
Telefon: 02196 710-330 bis 710-335
E-Mail: Buergerbuero@stadt.wermelskirchen.de

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Mietspiegel

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die in der Gemeinde üblichen Entgelte für nicht preisgebundene Wohnungen. Nach § 558 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann sich der Vermieter zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf den Mietspiegel der Gemeinde beziehen.

Diese Bezugnahme stellt für den Vermieter in der Regel den einfachsten und billigsten Weg dar, sein Erhöhungsverlangen der Mieterseite zu verdeutlichen. Die Vertragsparteien erhalten dadurch ausreichende Informationen, um eine Einigung über die Miete zu erzielen.

Der Mietspiegel ist daher geeignet, Streitigkeiten zu vermeiden, da das Mietgefüge auch für diesen Rechtsbereich unerfahrenen Personen transparent dargestellt wird und die Kosten der Beschaffung von Informationen gering sind.


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