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Mietspiegel Wermelskirchen |
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Der
Mietspiegel der Stadt Wermelskirchen kann im Bürgerbüro
erworben werden, Kostenbeitrag ca. 5 €. Rechtsgrundlagen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ansprechpartner für den
Kauf des Mietspiegels ist das Team des Bürgerbüros. |
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Bürgerbüro Wermelskirchen
Telefon: 02196 710-330 bis 710-335
E-Mail: Buergerbuero@stadt.wermelskirchen.de |
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Häufig gesuchte Mietspiegel:
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Mietspiegel
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Der
Mietspiegel ist eine Übersicht über die in der Gemeinde
üblichen Entgelte für nicht preisgebundene Wohnungen. Nach §
558 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann sich der Vermieter
zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf den
Mietspiegel der Gemeinde beziehen.
Diese
Bezugnahme stellt für den Vermieter in der Regel den
einfachsten und billigsten Weg dar, sein Erhöhungsverlangen
der Mieterseite zu verdeutlichen. Die Vertragsparteien
erhalten dadurch ausreichende Informationen, um eine
Einigung über die Miete zu erzielen.
Der Mietspiegel ist daher geeignet, Streitigkeiten zu
vermeiden, da das Mietgefüge auch für diesen Rechtsbereich
unerfahrenen Personen transparent dargestellt wird und die
Kosten der Beschaffung von Informationen gering sind. |
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Mietspiegel Wermelskirchen •
Immobilien Wermelskirchen |
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