Mietspiegel sind anerkannte Grundlage für die Ermittlung
der ortsüblichen Vergleichsmiete bei den Vertretern der
Vermieter, den Vertretern der Mieter und bei den mit
Mietangelegenheiten befassten Gerichten. Der Mietspiegel
basiert auf einer Fortschreibung auf Grundlage des
Verbraucherindexes für Deutschland des Statistischen
Bundesamtes.