Der
Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche
Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau.
Aufgestellt wird der Mietspiegel von den einzelnen Städten
in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen
(z.B. Immobilienmakler, Mieter- und Vermieterverbände).
Die
Mindestanforderungen für den qualifizierten Mietspiegel ergeben
sich aus § 558d BGB.
1. Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach
anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der
Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der
Mieter anerkannt worden ist.
2. Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren
der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder
die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten
Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in
Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der
qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
3. Ist die Vorschrift unter 2. eingehalten, so wird vermutet,
dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die
ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.