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Zimmerlautstärke - Was ist Zimmerlautstärke?
Laute Musik hören ist häufig Grund für Streitigkeiten unter
Nachbarn.
Nachdem zwei Bewohner eines Mehr-Familienhauses einen
Vergleich geschlossen hatten, in dem sich der Musikliebhaber
verpflichtete, Musik grundsätzlich nur in Zimmerlautstärke
zu hören, definierte jetzt das Landgericht Hamburg (317 T
48/95), was eigentlich unter Zimmerlautstärke zu verstehen
ist.
Das Gericht stellte zunächst fest, dass die Formulierung
"Zimmerlautstärke" bei derartigen
Nachbarschaftsstreitigkeiten durchaus geeignet sei, zu
entscheiden, ob die Lautstärke einer Musikwiedergabe noch
oder nicht mehr vom Nachbarn hinzunehmen sei. Es sei in
derartigen Fällen nicht erforderlich, eine Höchstgrenze in
Dezibel festzulegen. So werde zum Beispiel vom Begriff der
"Zimmerlautstärke", Musik in einer Lautstärke, die deutlich
vernehmbar über das Zimmer hinaus in die Nachbarwohnung
dringt, nicht mehr gedeckt.
"Zimmerlautstärke" setzt aber nicht voraus, "dass sich die
Vernehmbarkeit der Musik auf den Raum des Wiedergabegerätes
beschränkt und keine Geräusche zum Nachbarn dringen. Denn
eine Lautstärke, die unter den gegebenen Umständen ein
befriedigendes Hörergebnis gestattet, muss dem Mieter einer
Wohnung möglich sein. Erst wenn die Lautstärke über das
hinaus geht, was unter Einbeziehung der baulichen
Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die
Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke
überschritten. Bei dieser Abgrenzung ist sowohl auf Seiten
des Musikhörers als auch des Nachbarn auf die Person eines
vernünftigen Mitbewohners abzustellen. Der Wunsch auf
originalgetreuen Musikempfang, der einem Konzerterlebnis
nahe kommt, ist ebenso wenig ausschlaggebend, wie eine
besondere Empfindlichkeit oder Musikfeindlichkeit auf der
anderen Seite." Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |