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Zahlungsverzug - Fristlose Kündigung droht
Wer die Miete nicht regelmäßig überweist und erhebliche
Zahlungsrückstände aufkommen lässt, riskiert eine fristlose
Kündigung wegen Zahlungsverzugs, warnt der Deutsche
Mieterbund in Berlin.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch darf der Vermieter fristlos
kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden
Terminen mit mehr als einer Monatsmiete oder über einen
längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei
Monatsmieten in Verzug ist. |
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Miete, so der Mieterbund, ist immer die Grundmiete zuzüglich
Nebenkostenvorauszahlungen oder Nebenkostenpauschale.
Dagegen zählen Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen
oder Ersatzansprüche des Vermieters nicht mit, wenn es um
die Feststellung eines Mietrückstandes geht.
Kein Zahlungsverzug wird ausgelöst, wenn der Mieter von
seinem gesetzlich verankerten Recht zur Mietminderung
Gebrauch macht und die Miete wegen Wohnungsmängeln nicht
vollständig zahlt. Das Gleiche gilt, wenn der Mieter seine
Zustimmung zu einer Mieterhöhung verweigert hat und er die
vom Vermieter errechnete neue Vergleichsmiete nicht
vollständig zahlt.
Selbst wenn tatsächlich Mietrückstände über mehrere
Monatsmieten aufgelaufen sind, kann sich der Mieter vor
einer fristlosen Kündigung und der Räumungsklage des
Vermieters noch retten. Zahlt er oder übernimmt das von ihm
eingeschaltete Sozialamt die Mietschulden, kann der
Vermieter nicht fristlos kündigen.
Hat der Vermieter schon gekündigt, wird nach Darstellung des
Deutschen Mieterbundes diese Kündigung durch die Nachzahlung
der Miete unwirksam. Auch wenn schon Räumungsklage vor
Gericht erhoben ist, hat der Mieter noch eine letzte Chance.
Spätestens zwei Monate nach Zustellung der Klage muss er die
Mietrückstände vollständig ausgeglichen haben. Das Gleiche
gilt, wenn sich das Sozialamt dem Vermieter gegenüber
innerhalb dieser Frist verpflichtet, die Mietrückstände zu
zahlen.
Durch die spätere Nachzahlung der Mietrückstände kann sich
der Mieter nur einmal in zwei Jahre retten, warnt der DMB
und weist gleichzeitig darauf hin, dass die Mietrückstände
in diesen Fällen bis auf den letzten Cent bezahlt werden
müssen: Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |