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Wohnungsübergabeprotokoll - Mietrecht A-Z |
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Wohnungsübergabeprotokoll - Wichtig bei jedem
Wohnungswechsel
Bei Beginn und Ende eines Mietverhältnisses sollten Mieter
und Vermieter gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll
erstellen, empfiehlt der Deutsche Mieterbund.
Mit Hilfe eines Wohnungsübergabeprotokolls kann Streit über
die Fragen vermieden werden, in welchem Zustand die Wohnung
tatsächlich übergeben worden ist, ob Schönheitsreparaturen
korrekt durchgeführt wurden, ob Wohnungsmängel vorhanden
oder ob Einrichtungen beschädigt sind.
In einem Wohnungsübergabeprotokoll sollte, so die
Mieterorganisation, für jedes Zimmer der Wohnung einzeln
festgestellt werden, ob der Raum fehlerfrei und in Ordnung
ist oder ob Mängel festgestellt wurden.
Mit einem Wohnungsübergabeprotokoll verpflichten sich weder
Mieter noch Vermieter automatisch zur Behebung von Schäden
oder zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Das
unterschriebene Wohnungsübergabeprotokoll dient lediglich
als Beweismittel über die Fragen, in welchem Zustand sich
die Wohnung zu einem bestimmte Zeitpunkt befunden hat. Der
Vermieter beispielsweise kann zu einem späteren Zeitpunkt
keine Mängelansprüche mehr durchsetzen, wenn er ursprünglich
bescheinigt hat, dass er die Wohnung ordnungsgemäß
zurückerhalten hat.
Lehnt der Vermieter es ab, sich an einer
Wohnungsbesichtigung zu beteiligen, sollte nach einem
Vorschlag des Deutschen Mieterbundes eine möglichst
sachverständiger Zeuge, zum Beispiel ein Malermeister oder
Architekt, eventuell auch ein Nachbar, hinzugezogen werden,
der dann das Protokoll mit unterschreibt. Auch Fotos könnten
ein wichtiges Beweismittel sein. Quelle: Deutscher
Mieterbund / Mietrecht |
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