Wohnungsübergabeprotokoll - Mietrecht A-Z
 
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Wohnungsübergabeprotokoll - Wichtig bei jedem Wohnungswechsel
Bei Beginn und Ende eines Mietverhältnisses sollten Mieter und Vermieter gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen, empfiehlt der Deutsche Mieterbund.

Mit Hilfe eines Wohnungsübergabeprotokolls kann Streit über die Fragen vermieden werden, in welchem Zustand die Wohnung tatsächlich übergeben worden ist, ob Schönheitsreparaturen korrekt durchgeführt wurden, ob Wohnungsmängel vorhanden oder ob Einrichtungen beschädigt sind.

In einem Wohnungsübergabeprotokoll sollte, so die Mieterorganisation, für jedes Zimmer der Wohnung einzeln festgestellt werden, ob der Raum fehlerfrei und in Ordnung ist oder ob Mängel festgestellt wurden.

Mit einem Wohnungsübergabeprotokoll verpflichten sich weder Mieter noch Vermieter automatisch zur Behebung von Schäden oder zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Das unterschriebene Wohnungsübergabeprotokoll dient lediglich als Beweismittel über die Fragen, in welchem Zustand sich die Wohnung zu einem bestimmte Zeitpunkt befunden hat. Der Vermieter beispielsweise kann zu einem späteren Zeitpunkt keine Mängelansprüche mehr durchsetzen, wenn er ursprünglich bescheinigt hat, dass er die Wohnung ordnungsgemäß zurückerhalten hat.

Lehnt der Vermieter es ab, sich an einer Wohnungsbesichtigung zu beteiligen, sollte nach einem Vorschlag des Deutschen Mieterbundes eine möglichst sachverständiger Zeuge, zum Beispiel ein Malermeister oder Architekt, eventuell auch ein Nachbar, hinzugezogen werden, der dann das Protokoll mit unterschreibt. Auch Fotos könnten ein wichtiges Beweismittel sein. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

 

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