Wassertemeparturen - Mietrecht A bis Z
 
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Wassertemperaturen -
Schwankende Wassertemperaturen als Mietmangel


Stark schwankende Wassertemperaturen beim Duschen sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg (204 C 349/02) ein Mangel und berechtigen den Mieter zu einer Mietminderung.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes schwankten die Wassertemperaturen beim Duschen um bis zu 13 Grad Celsius. Dabei stiegen die Temperaturen während des Duschens von 47 / 48 Grad Celsius plötzlich auf 60 / 61 Grad Celsius, und zwar immer dann, wenn ein anderer Mieter im Haus ebenfalls Wasser aus dem Leitungssystem entnahm.

Dies, so das Amtsgericht, sei ein erheblicher Mangel. Ein plötzlicher und unerwarteter Temperaturwechsel um 13 Grad beim Duschen sei eine „ausgesprochen unangenehme Erscheinung“.

Den Hinweis des Vermieters, der Mieter müsse ja nicht duschen, er könne ja baden, dann fielen die Temperaturschwankungen nicht so spürbar für ihn aus, akzeptierte das Gericht nicht. Der Mieter sei berechtigt, 13 Prozent der Bruttowarmmiete zu kürzen. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

 

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