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Wärmedämmung -
Mietrecht von A bis Z |
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Wärmedämmung - Wärmedämmung der Außenfassade
Arbeiten an der Haus-Außenfassade sind häufig reine
Instandsetzungs-, also Reparaturarbeiten, die nie zu einer
Mieterhöhung führen dürfen.
Derartige Baumaßnahmen können aber auch
Modernisierungsarbeiten sein, wenn durch eine verbesserte
Wärmedämmung nachhaltig Energie eingespart werden kann.
Eine Modernisierungs-Mieterhöhung - Zuschlag von 11 Prozent
der Baukosten auf die Jahresmiete - kommt nur in Betracht,
wenn der Vermieter detailliert darlegen kann, dass durch die
Dämmmaßnahme tatsächlich Heizenergie eingespart wird. Das
Landgericht Düsseldorf (21 S 433/98) und das Amtsgericht
Köln (221 C 214/98) haben entschieden, dass die bloße
Behauptung des Vermieters, die Modernisierungs-massnahme
führe zu einer Einsparung von Heizenergie, nicht ausreicht.
Vielmehr muss der Vermieter konkret und rechnerisch
nachvollziehbar darlegen, wie sich die Heizkosten im Haus
durch die neue Wärmedämmung verändern.
Hat der Vermieter die Einsparmöglichkeiten konkret
dargelegt, ist weiter Voraussetzung, dass die Kosten der
Baumaßnahme und damit die mögliche Mieterhöhung, in einem
angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zu der erzielten
Energieeinsparung stehen (OLG Karlsruhe 9 RE-Miet 6/83).
Die Modernisierung muss also ihr Geld wert sein. Das ist
eine Energiesparmaßnahme nach der Rechtsprechung dann, wenn
die Mieterhöhung auf das doppelte der monatlichen
Heizkostenersparnis beschränkt bleibt (LG Hamburg 16 S
114/89; LG Aachen 7 S 388/90). Quelle: Deutscher Mieterbund
/ Mietrecht |
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