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Vorkaufsrecht - Vorkaufsrecht für Mieter
Werden die Wohnungen eines Mietshauses in Eigentumswohnungen
umgewandelt, um die Wohnungen dann einzeln
weiterzuverkaufen, haben die dort wohnenden Mieter ein
gesetzliches Vorkaufsrecht.
Vorkaufsrecht bedeutet nach Angaben des Deutschen
Mieterbundes, dass die Wohnungen zunächst einmal den Mietern
zum Kauf angeboten werden müssen. Die Mieter haben das
Recht, mit Ihrer Verkaufsentscheidung solange zu warten, bis
die Wohnung an einen anderen Verkaufsinteressenten verkauft
worden ist. Erst wenn ein detaillierter, notariell
beglaubigter Kaufvertrag zwischen Wohnungsverkäufer und
einem Käufer vorgelegt wird, in dem auch der konkrete
Kaufpreis stehen muss, muss sich der Mieter der Wohnung
entscheiden, ob er "seine" Wohnung kaufen will oder nicht.
Er kann dies dann zu den Bedingungen tun, die im notariellen
Kaufvertrag niedergeschrieben sind. Der Mieter hat damit das
Recht, in den mit dem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrag
selbst einzutreten.
Liegt der notarielle Kaufvertrag zwischen Käufer und
Verkäufer vor, müssen Mieter sich innerhalb von zwei Monaten
entscheiden, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausüben oder nicht.
Dies muss schriftlich geschehen.
Ausnahme: Das Vorkaufsrecht gilt nach Angaben des
Mieterbundes nicht, wenn der Vermieter die Wohnung an einen
seiner Familien- oder Haushaltsangehörigen verkauft.
Preisvergünstigungen wegen Paketverkäufen gelten auch für
Mieter
Gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters nach Umwandlung
Vereinbart der Eigentümer und Verkäufer von umgewandelten
Eigentumswohnungen mit dem Kaufinteressenten
Preisvergünstigungen für den Fall, dass mehrere Wohnungen im
Paket verkauft werden, gilt dieser Preis auch für den
Mieter, der sein Vorkaufsrecht ausübt und nun seine eigene
Wohnung kauft. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht
Düsseldorf (9 U 267/97).
Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen verkaufte der
Eigentümer mit notariellem Kaufvertrag vier Wohnungen an
einen Kaufinteressenten zum Gesamtpreis von 799.874 Mark.
Für die Mieterwohnung Nummer 168 war ein Bruttopreis von
197.228 Mark vorgesehen, mit der zusätzlichen Vereinbarung,
dass nur 166.033 Mark gezahlt werden müssen, wenn der
Kaufvertrag über alle vier Wohnungen zustande kommt.
Da Mieter von umgewandelten Mietwohnungen, so der Deutsche
Mieterbund, ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben, wenn ihre
Wohnung verkauft wird, erklärte der Mieter der Wohnung
Nummer 168 innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei
Monaten, er wolle die Wohnung zu den Bedingungen kaufen, die
zwischen Verkäufer und Kaufinteressenten im notariellen
Kaufvertrag vereinbart waren.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte jetzt, dass der
vorkaufsberechtigte Mieter von den ausgehandelten
Preisvergünstigungen eines beabsichtigten Paketverkaufs von
mehreren Wohnungen profitiert. Er muss nicht den Einzelpreis
für die Wohnung in Höhe von 197.228 Mark zahlen, sondern nur
den Paketpreis von 166.033 Mark. Entscheidend sei, dass
letztlich - wie beabsichtigt - alle vier Wohnungen verkauft
worden seien. Einziger Unterschied gegenüber dem
ursprünglichen Kaufvertrag sei, dass der Kaufinteressent
drei Wohnungen und der Mieter eine Wohnung gekauft habe.
Für den Fall, dass vier Wohnungen verkauft würden, war aber
der Preis der Mieterwohnung Nummer 168 mit 166.033 Mark
vereinbart. Letztlich erhält der Eigentümer exakt den
Kaufpreis, den er ursprünglich angesetzt hatte.
Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |