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Vermieterwechsel -
Mietrecht von A bis Z |
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BGH:
Vermieterwechsel kann Nachteile für Mieter bringen
Nach einem Vermieterwechsel muss sich der Mieter im Streit
um Wohnungsmängel an den neuen Eigentümer des Anwesens
halten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem
veröffentlichten Urteil entschieden. Hat er Mietzahlungen
zurückgehalten, um die Beseitigung von Schäden zu erzwingen,
dann muss er nach einem Verkauf der Immobilie die Miete an
den Ex-Vermieter nachzahlen. Danach gilt das so genannte
Zurückbehaltungsrecht - ein Druckmittel des Mieters, wenn
der Vermieter das Abstellen von Mängeln verzögert - nur
gegenüber dem jeweiligen Eigentümer.
Damit gab das Karlsruher Gericht dem Ex-Eigentümer einer
Wohnung Recht, der nach dem Verkauf der Immobilie rund 1000
Euro Nachzahlung vom früheren Mieter verlangte. Hintergrund
war der Streit um einen Wasser- und Schimmelfleck oberhalb
des Balkonfensters. Der Mieter hatte einen Teil der Miete
einbehalten, weil der Fleck auch nach dem Einsatz eines
Handwerkers nicht verschwunden war. (Az: VIII ZR 284/05 vom
19. Juni 2006). Nach den Worten des Gerichts gilt im
Mietrecht zwar der Grundsatz «Kauf bricht nicht Miete».
Damit ist dem Urteil zufolge aber nur gemeint, dass der neue
Eigentümer mit dem Kauf automatisch die Vermieterrolle
übernimmt. Das Recht, Mietzahlungen für eine mangelhafte
Wohnung zurückzuhalten, bestehe jedoch nur gegenüber dem
aktuellen Vermieter. |
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