Vermieterwechsel - Mietrecht von A bis Z
 
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BGH: Vermieterwechsel kann Nachteile für Mieter bringen
Nach einem Vermieterwechsel muss sich der Mieter im Streit um Wohnungsmängel an den neuen Eigentümer des Anwesens halten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem veröffentlichten Urteil entschieden. Hat er Mietzahlungen zurückgehalten, um die Beseitigung von Schäden zu erzwingen, dann muss er nach einem Verkauf der Immobilie die Miete an den Ex-Vermieter nachzahlen. Danach gilt das so genannte Zurückbehaltungsrecht - ein Druckmittel des Mieters, wenn der Vermieter das Abstellen von Mängeln verzögert - nur gegenüber dem jeweiligen Eigentümer.

Damit gab das Karlsruher Gericht dem Ex-Eigentümer einer Wohnung Recht, der nach dem Verkauf der Immobilie rund 1000 Euro Nachzahlung vom früheren Mieter verlangte. Hintergrund war der Streit um einen Wasser- und Schimmelfleck oberhalb des Balkonfensters. Der Mieter hatte einen Teil der Miete einbehalten, weil der Fleck auch nach dem Einsatz eines Handwerkers nicht verschwunden war. (Az: VIII ZR 284/05 vom 19. Juni 2006). Nach den Worten des Gerichts gilt im Mietrecht zwar der Grundsatz «Kauf bricht nicht Miete». Damit ist dem Urteil zufolge aber nur gemeint, dass der neue Eigentümer mit dem Kauf automatisch die Vermieterrolle übernimmt. Das Recht, Mietzahlungen für eine mangelhafte Wohnung zurückzuhalten, bestehe jedoch nur gegenüber dem aktuellen Vermieter.

 

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