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Versicherungskosten -
Mietrecht von A bis Z |
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Versicherungskosten - Angemessene Vorauszahlung
Zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr zahlen Mieter
durchschnittlich allein für Sach- und
Haftpflichtversicherungen an ihre Vermieter, teilte der
Deutsche Mieterbund in Berlin mit.
Nach der Betriebskostenverordnung – früher II.
Berechnungsverordnung – sind die Kosten der Versicherung des
Mietshauses gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, die
Kosten der Glasversicherung und der Haftpflichtversicherung
für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug Betriebskosten.
Diese Kosten können durch eine Regelung im Mietvertrag –
genauso wie die Kosten und Gebühren für Wasser, Abwasser,
Grundsteuer, Müllabfuhr, Hausmeister usw. – auf die Mieter
abgewälzt werden.
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes sind dagegen die
Kosten einer Rechtsschutzversicherung oder einer
Hausratsversicherung des Vermieters genauso wenig
Betriebskosten wie eine Mietverlustversicherung. Hier muss
der Mieter nie zahlen.
Neu ist, dass mit der Betriebskostenverordnung seit 1.
Januar 2004 klargestellt wird, dass auch die Kosten für eine
Versicherung gegen Elementarschäden, das heißt
Überschwemmungen oder Erdbeben, umlegbare Betriebskosten
sind. Nicht umlegbar, so der Deutsche Mieterbund, sind
dagegen Prämien für eine Terrorversicherung. Zumindest bei
Wohnraummietverhältnisses dürften derartige
Versicherungskosten unnötig und unwirtschaftlich sein.
Anders möglicherweise in Gewerberaummietverträgen, zumal
wenn die Mietobjekte in exponierter Lage liegen. Quelle:
Deutscher Mieterbund / Mietrecht |
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