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Urlaubszeit - Tipps zur Urlaubszeit
Bevor der Mieter in den Sommerurlaub fährt, sollte er
sicherstellen, dass auch während der Ferien Miete und
Nebenkosten sowie Strom, Telefon, Gas, Versicherungen usw.
pünktlich gezahlt werden. Eventuelle Säumniszuschläge können
teuer werden. Auch andere mietvertragliche Pflichten, wie
zum Beispiel das regelmäßige Reinigen des Treppenhauses,
gelten während der Urlaubszeit. Hier kann mit den Nachbarn
getauscht, oder notfalls muss für Ersatz gesorgt werden.
Der Vermieter, Hausmeister oder die Hausverwaltung haben
keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel während sich der
Mieter im Urlaub befindet. Der Deutsche Mieterbund weißt
darauf hin, dass es ausreicht, wenn der Mieter einen
Zweitschlüssel bei Nachbarn oder einem Bekannten deponiert.
Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss lediglich darüber
informiert werden, wer für Notfälle, zum Beispiel bei einem
Wasserrohrbruch einen Schlüssel für die Wohnung hat.
Vor der endgültigen Abreise ist sicherzustellen, dass
Fenster und Türen geschlossen, Wasseranschlüsse gesperrt und
Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten
aus der Steckdose gezogen sind. So können nicht nur
vorhersehbare Schäden in der Mietwohnung verhindert, sondern
auch der Energieverbrauch eingeschränkt werden.
Ein Nachbar oder Bekannter sollte zudem nicht nur die Blumen
gießen, sondern auch den Briefkasten leeren sowie in
unregelmäßigen Abständen Jalousien auf- und zuziehen und das
Licht ein- und ausschalten. Das ist der beste Schutz vor
Einbrechern. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |