Urlaubszeit - Mietrecht von A bis Z
 
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Urlaubszeit - Tipps zur Urlaubszeit
Bevor der Mieter in den Sommerurlaub fährt, sollte er sicherstellen, dass auch während der Ferien Miete und Nebenkosten sowie Strom, Telefon, Gas, Versicherungen usw. pünktlich gezahlt werden. Eventuelle Säumniszuschläge können teuer werden. Auch andere mietvertragliche Pflichten, wie zum Beispiel das regelmäßige Reinigen des Treppenhauses, gelten während der Urlaubszeit. Hier kann mit den Nachbarn getauscht, oder notfalls muss für Ersatz gesorgt werden.

Der Vermieter, Hausmeister oder die Hausverwaltung haben keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel während sich der Mieter im Urlaub befindet. Der Deutsche Mieterbund weißt darauf hin, dass es ausreicht, wenn der Mieter einen Zweitschlüssel bei Nachbarn oder einem Bekannten deponiert. Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss lediglich darüber informiert werden, wer für Notfälle, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch einen Schlüssel für die Wohnung hat.

Vor der endgültigen Abreise ist sicherzustellen, dass Fenster und Türen geschlossen, Wasseranschlüsse gesperrt und Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten aus der Steckdose gezogen sind. So können nicht nur vorhersehbare Schäden in der Mietwohnung verhindert, sondern auch der Energieverbrauch eingeschränkt werden.

Ein Nachbar oder Bekannter sollte zudem nicht nur die Blumen gießen, sondern auch den Briefkasten leeren sowie in unregelmäßigen Abständen Jalousien auf- und zuziehen und das Licht ein- und ausschalten. Das ist der beste Schutz vor Einbrechern. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

 

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