Treppenhaus - Mietrecht von A bis Z
 
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Treppenhaus - Schrank im Treppenhaus
Auch vor der Wohnung im Treppenhaus darf ein Mieter ausnahmsweise einen Schrank aufstellen und nutzen. Die Forderung des Vermieters nach Entfernung des Schrankes lehnte das Amtsgericht Köln (222 C 426/00) nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ab.

Die Mieterin wohnte seit über 30 Jahren im obersten Geschoss eines Kölner Mietshauses. In einer Nische auf dem Podest im Treppenhaus, vor der Wohnungseingangstür steht seit 1970 ein Holzschrank, der der Mieterin gehört und den sie auch nutzt.

Nach einem Eigentümerwechsel forderte der neue Vermieter die Entfernung des Schrankes - erfolglos. Das Amtsgericht Köln erklärte, es könne letztlich dahingestellt bleiben, ob der Mieterin ausdrücklich gestattet worden sei, einen Schrank im Treppenhaus aufzustellen. Der frühere Eigentümer habe jahrzehntelang gewusst, dass im Treppenhaus ein Schrank der Mieterin stehe. Die faktische Duldung über fast 30 Jahre führe zumindest zu einer konkludenten, das heißt schlüssigen Genehmigung.

Diese Genehmigung könne nur widerrufen werden, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt. Die aber waren im vorliegenden Fall nach Informationen des Deutschen Mieterbundes nicht gegeben. Das Amtsgericht Köln sah weder Brandschutzbestimmungen noch bau-ordnungsrechtliche Regelungen verletzt.

Der Schrank im obersten Stockwerk des Hauses in einer Nische störe oder behindere auch den Hausfrieden nicht und füge sich sogar optisch in den Gesamteindruck des Treppenhauses gut ein. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

 

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