Stacheldraht - Mietrecht von A bis Z
 
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Stacheldraht muss entfernt werden
Hat ein Ehepaar sein Grundstück mit einem Lamellenzaun eingegrenzt, auf dem Stacheldraht angebracht ist, und steht der Zaun von einem weiteren Holzzaun, kann die Stadt verlangen, dass der Stacheldrahtzaun entfernt wird. Das Argument: Es stelle eine Gefahr dar. Kinder können sich verletzen, so das Verwaltungsgericht Koblenz. (7K2595/05)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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