Sozialwohnung - Mietrecht von A bis Z
 
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Sozialwohnung - Mieterhöhung zum 01.01.2005 möglich
Die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten-Pauschalen für Sozialwohnungen dürfen nach Darstellung des Deutschen Mieterbunden ab 1. Januar 2005 um 4,51 Prozent angehoben werden.

Diese Erhöhungsspielräume ergeben sich aufgrund entsprechender Veränderungen des Verbraucherpreisindexes seit Oktober 2001.

Die bisherige Verwaltungskostenpauschale für eine Sozialwohnung steigt dann von 230 Euro auf 240,37 Euro pro Jahr und die Verwaltungskostenpauschale für eine Garage von 30 Euro auf 31,35 Euro.
Das entspricht einer monatlichen Mieterhöhung pro Wohnung (mit Garage) von 0,98 Euro.

Auch die Instandhaltungskostenpauschale erhöht sich um 4,51 Prozent. Für eine 70 Quadratmeter große, 1970 fertig gestellte Wohnung bedeutet das eine monatliche Mieterhöhung in Höhe von 3,03 Euro.

Der Vermieter muss die Mieterhöhung berechnen und erläutern, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung oder einen Auszug bzw. eine Zusatzberechnung zur letzten Wirtschaftlichkeitsberechnung müssen beigefügt sein.

Die schriftliche Mieterhöhung muss dem Mieter bis zum 15. Dezember 2004 zugegangen sein, damit die Erhöhung zum 1. Januar 2005 wirksam wird.  Trifft die Mieterhöhung später ein, kann die Erhöhung frühestens zum 1. Februar 2005 wirksam werden. Anders, wenn der Mietvertrag eine so genannte Gleitklausel enthält. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

 
 

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