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Sozialwohnung -
Mietrecht von A bis Z |
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Sozialwohnung - Mieterhöhung zum 01.01.2005 möglich
Die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten-Pauschalen für
Sozialwohnungen dürfen nach Darstellung des Deutschen
Mieterbunden ab 1. Januar 2005 um 4,51 Prozent angehoben
werden.
Diese Erhöhungsspielräume ergeben sich aufgrund
entsprechender Veränderungen des Verbraucherpreisindexes
seit Oktober 2001.
Die bisherige Verwaltungskostenpauschale für eine
Sozialwohnung steigt dann von 230 Euro auf 240,37 Euro pro
Jahr und die Verwaltungskostenpauschale für eine Garage von
30 Euro auf 31,35 Euro.
Das entspricht einer monatlichen Mieterhöhung pro Wohnung
(mit Garage) von 0,98 Euro.
Auch die Instandhaltungskostenpauschale erhöht sich um 4,51
Prozent. Für eine 70 Quadratmeter große, 1970 fertig
gestellte Wohnung bedeutet das eine monatliche Mieterhöhung
in Höhe von 3,03 Euro.
Der Vermieter muss die Mieterhöhung berechnen und erläutern,
eine Wirtschaftlichkeitsberechnung oder einen Auszug bzw.
eine Zusatzberechnung zur letzten
Wirtschaftlichkeitsberechnung müssen beigefügt sein.
Die schriftliche Mieterhöhung muss dem Mieter bis zum 15.
Dezember 2004 zugegangen sein, damit die Erhöhung zum 1.
Januar 2005 wirksam wird.
Trifft die Mieterhöhung später ein, kann die Erhöhung
frühestens zum 1. Februar 2005 wirksam werden. Anders, wenn
der Mietvertrag eine so genannte Gleitklausel enthält. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |
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