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Schimmelpilz -
Mietrecht von A bis Z |
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Schimmelpilz
- Schimmelpilz durch Isolierglasfenster
Ein Baumangel, den letztlich der Vermieter zu vertreten hat,
kann durch den nachträglichen Einbau von Isolierglasfenstern
geschaffen worden sein, entschied nach Angaben des Deutschen
Mieterbundes das Landgericht Berlin (64 S 320/99). Zumindest
dann, wenn das Gesamtgefüge des Mietshauses dahin gehend
verändert wurden, dass nach dem Einbau der neuen Fenster die
Außenwände die schlechteste Wärmeisolierung aufweisen.
Nach Darstellung des Mieterbundes gehören Fragen nach der
Verantwortlichkeit bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz
zu den häufigsten Streitthemen in Mietverhältnissen.
Grundsätzlich sei es Sache des Vermieters, beim Einbau neuer
Fenster die nötigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeitsschäden
zu treffen.
Es gehört zu seinem Risikobereich, wenn beim Auswechseln
alter gegen neue Fenster der so genannte Taupunkt in den
schlecht isolierten Außenwandbereich verlagert wird. Dann
können Feuchtigkeitsschäden auftreten, weil die alten
Bauteile mit geringer Wärmedämmung und die neuen Bauteile,
das heißt die dichten Fenster, nicht mehr zusammen-passen.
Konsequenz ist, dass eine Mietminderung des Mieters
berechtigt und der Vermieter zu Sanierungsarbeiten
verpflichtet ist. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |
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