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Qualm -
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Qualm
- Qualm von Zigaretten erlaubt
Auch ungewöhnlich starke Nikotinablagerungen in der Wohnung
rechtfertigen keinen Schadensersatzanspruch des Vermieters,
entschied jetzt das Landgericht Hamburg (333 S 156/00).
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes hatte der Mieter -
ein starker Raucher - nur 15 Monate in der Wohnung gewohnt.
Da der Mieter nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet
war, verlangte der Vermieter nach Auszug des Mieters
Schadensersatz wegen "starker Nikotinverschmutzung", die
weit über den "normalen vertraglichen Gebrauch"
hinausgegangen sei. |
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Das Landgericht Hamburg erklärte, dass die
Beeinträchtigungen durch Nikotinablagerungen in der Wohnung
in Folge des Rauchens keinen Schadensersatzanspruch
rechtfertigten. Rauchen, auch intensives Rauchen, sei Teil
der privaten Lebensgestaltung des Mieters. Die durch das
Rauchen hervorgerufenen Nikotinablagerungen in der Wohnung
seien bei der Nutzung der Wohnung durch einen starken
Raucher zwangsläufig und vom vertragsgemäßen Mietgebrauch
gedeckt.
Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes entschied
ähnlich wie das Landgericht Hamburg in der Vergangenheit
auch das Landgericht Köln (9 S 188/98 und 1 S 307/90) und
beispielsweise das Amtsgericht Waldbröl (6 C 318/98).
Dagegen hielten das Landgericht Paderborn (1 S 2/00) und das
Amtsgericht Tuttlingen (1 C 52/99) exzessives und
übermäßiges Rauchen für eine vertragswidrige Nutzung der
Wohnung. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |
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