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Pizzeria
- Mietrecht von A bis Z |
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Lärm
und Geruchsbelästigung aus Pizzeria: 10 Prozent
Mietminderung
Geruchs- und Lärmbelästigungen aus einer
unterhalb der Mieterwohnung betriebenen Pizzeria
rechtfertigen eine Mietminderung. Das Amtsgericht Köln (211
C 234/98) entschied, dass die betroffenen Mieter 10 Prozent
ihrer Miete kürzen durften, weil Küchengerüche aus der
Pizzeria, insbesondere im Treppenhaus, aber auch in der
Mieterwohnung selbst auftraten, und außerdem die Gespräche
des Küchenpersonals in der Mietwohnung zu hören waren.
Allerdings stellte das Amtsgericht Köln auch klar, dass die
ursprünglich von den Mietern vorgenommen Mietkürzung von
fast 20 Prozent zu hoch war. Durch die Geruchs- und
Lärmbeeinträchtigung aus der Pizzeria sei die Nutzung der
Wohnung weder ganz noch teilweise unmöglich geworden,
sondern nur mit einer gewissen Lästigkeit verbunden.
Hinzu komme, dass das Mietshaus sehr hellhörig war. So waren
etwa die Geräusche, die die Regentropfen auf der Veranda der
Wohnung der Mieter verursachten, erheblich lauter zu hören,
als die Gespräche des Küchenpersonals, das heißt die zu
hörenden Zurufe in italienischer Sprache. Quelle: Deutscher
Mieterbund / Mietrecht |
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